Home   unternehmen   Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.06.2006

§ 1 Allgemeiner - Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen sofern nicht andere Abmachungen ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen oder rechtsfähige Personen-gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht, Masse, Fassungsvermögen, Leistung, Farben, usw. sind Richtwerte und bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der AG verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Zu jeder Bestellung ist die genaue Bezeichnung des Artikels notwendig, wie Farbe, Artikelnummer, Masse, etc. Für Fehler, die durch unvollständige oder ungenaue Angaben entstehen, haften wir nicht. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den AG erklärt werden.

3. Bestellt der AG die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich durch Auftragsbestätigung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der AG wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5. Die von uns produzierten und gehandelten Produkte dürfen als Muster- und Referenzprodukte für eigene Werbezwecke verwendet werden.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der AG ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der AG diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der AG ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der AG unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der AG ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der AG zur Einziehung der Forderung ermäch-tigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsver-pflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.


§ 4 Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den AG über.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der AG im Verzug der Annahme ist.


§ 5 Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz-lieferung.

2. Der AG muß uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den AG trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3. Wählt der AG wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der AG nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim AG, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der AG uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 2. dieser Bestimmung).

5. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

6. Erhält der AG eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungs-gemäßen Montage entgegensteht.

7. Garantien im Rechtssinne erhält der AG durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


§ 6 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Ferner ist eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbaren Schaden (Mangelfolgeschaden) ausgeschlossen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des AG aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des AG.

3. Die Zulieferung, Materialbeistellung (auch Datenträger) durch den AG oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegt keiner Prüfpflicht unsererseits.

4. Schadenersatzansprüche des AG wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.


§ 7 Lieferung und Zahlung

1. Lieferfrist: Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferfrist vorbehalten. Die angegebenen Lieferzeiten gelten als annähernd und unverbindlich, liegen aber innerhalb der branchenüblichen Grenzen. Soll die Lieferung bis zu einem bestimmten Termin erfolgen, muß die Bestellung so rechtzeitig erteilt werden, daß Aus-lieferung innerhalb der gestellten Frist unter Berücksichtigung der üblichen Lieferfristen möglich ist.

2. Auftragserledigung: Bei Aufträgen, die von unserer Normverpackung abweichen, erlauben wir uns, die fehlenden Artikelmengen zur nächstgrößeren Einheit jeweils zu ergänzen.

3. Versand und Gefahrenübergang:
a) Organisationsmittel: Versand erfolgt ab EUR 500,00 Nettoauftragswert frei Haus, unter EUR 500,00 Nettoauftragswert ab Werk.
b) Abrufaufträge werden ab Werk geliefert.
c) Stahlmöbel: Versand erfolgt ab EUR 1.500,00 Nettoauftragswert frei Haus mit Berechnung der Rolle, unter EUR 1.500,00 Nettoauftragswert berechnen wir zusätzlich 5% Frachtkostenanteil. Haustransport nur nach rechtzeitiger Voranmeldung unter Angabe der relevanten Parameter, gegen Berechnung.
d) Bei allen Aufträgen berechnen wir eine anteilige Verpackungskostenpauschale in Höhe von EUR 9,50 unabhängig vom Warenwert.

4. Lieferung ins Ausland: Erfolgen bei Organisationsmitteln und bei Stahlmöbeln ab Werk, unverzollt und unversteuert.

5. Lieferung FS-Schränke: Bei Lieferungen von feuersicheren Möbeln gilt generell frei Haus (hinter 1. Türe); Nebenkosten gehen zu Lasten des Empfängers.

6. Wir verwenden reine Transportverpackungen; Die fachgerechte Entsorgung erfolgt für Sie kostenlos, sofern die Teile frei Haus an uns zurückgeliefert werden.

7. Mindestauftragswert: Beträgt für Wiederverkäufer EUR 300,00 ansonsten EUR 35,00 Nettoauftragswert.

8. Sonderanfertigungen / Druckaufträge: Bei Sonderanfertigungen / Druckaufträgen ist eine Auftragsstornierung grundsätzlich ausgeschlossen. In beiden Fällen ist eine Liefertoleranz von +/- 10% der Auftragsstückzahl möglich, auch aus Auftragsteilen. Außerdem sind handelsübliche und geringe Material- oder Farbabweichungen zulässig. Liefertermine gelten ab Freigabe zur Produktion. Die Freigabe muß schriftlich erfolgen. Produktionsfehler basierend auf mündlichen Freigaben durch den AG gehen grundssätzlich zu seinen Lasten.

9. Preise: Alle in unseren Preislisten und Angeboten etc. angegebenen Preise sind EUR-Preise und freibleibend. Berechnet werden die bestätigten Preise. Die z.Zt. der Rechnungsstellung gültige Ust. wird zum jeweiligen Betrag hinzugerechnet.

10. Zahlungsbedingungen: Falls Skonto bereits berücksichtigt, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen. Sonst 10 Tage 2% Skonto oder 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Skontoüberschreitungen werden nicht anerkannt.

11. Zahlungsverzug: Bei Überschreitungen der Zahlungstermine werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, sofern der Lieferer nicht höhere Sollzinsen nachweist.

12. Auftragsstorno: Auftragsstornos sind nur bedingt und nur nach Rücksprache möglich; Wir berechnen eine einmalige Gebühr von mindestens EUR 13,00 im Höchstfall 10% des Warenwertes. Gutschriftanzeigen werden nur als Warengutschrift erteilt.


§ 8 Ergänzung - Bürostahlmöbel

1. Wir übernehmen eine Gewährleistung für alle Mängel, die ihre Ursache im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben. Gewährleistet wird nicht für Sonderanfertigungen, die nach Angaben oder Konstruktions-unterlagen des AG hergestellt werden, soweit Mängel auf diesen Unterlagen beruhen.

2. Die beanstandete Ware soll möglichst umgehend aus der Benutzung genommen werden. Schadenersatz-ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der AG die Ware weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen. Gleiches gilt, wenn der AG selbst eigenmächtig Ausbesserungsarbeiten ausgeführt hat oder hat ausführen lassen.

3. Unwesentliche Mängel berechtigen den AG nicht, die Annahme der Lieferung zu verweigern oder die Zahlung zurückzuhalten.

4. Rücksendungen dürfen nur mit Einverständnis des Lieferers erfolgen. Rücksendungen, die der AG zu vertreten hat, gehen zu Lasten des AG.

5. Für sämtliche Arbeiten, wie Verankerungen von Bürostahlmöbeln, Elektrifizierung von Büroarbeitsplätzen, die von Fachhändlern oder Einrichtungsfirmen in eigener Verantwortung durchgeführt werden, übernehmen wir keine Verantwortung. Ebensowenig entsteht eine Gewährleistungsfrist für Mängel oder Schäden an der gelieferten Ware, die auf diese Arbeiten zurückzuführen sind.

6. Der Lieferer kann die unverzügliche Abnahme erbrachter Teillieferungen oder -leistungen verlangen. Wird ausdrücklich eine besondere Beschaffenheit der Ware oder Leistung vereinbart, kann der Lieferer die Abnahme vor Versand im Werk oder sofort nach Fertigstellung verlangen. Nach der Abnahme ist die Rüge erkennbarer Mängel ausgeschlossen. Verweigert der AG die Abnahme im Werk oder sofort nach Fertigstellung, gilt sie mit dem Versand oder der Fertigstellung als erfolgt.

7. Wird vom AG die vereinbarte Abnahmefrist nicht eingehalten, sind wir berechtigt, die Ware anderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung des AG um länger als 4 Wochen verzögert wird und wir diese Verzögerungen nicht zu vertreten haben. Dies geschieht auf Rechnung und Gefahr des AG. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn sich die Vermögenslage des AG während der Vertragsdauer ungünstig gestaltet oder fällige Rechnungsbeträge nicht vereinbarungsgemäß gezahlt werden. Sie erstrecken sich auf sämtliche zur Zeit der Säumnis des AG bestehende Kaufverträge.


§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem AG einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

4. Wir weisen darauf hin, dass AG-Daten gespeichert und EDV-mäßig ausgewertet werden.

Danzer Organisation & Systeme GmbH

Wichtiger Hinweis für Rücksendungen:

Bevor Sie Waren an uns zurücksenden, rufen Sie uns bitte kurz an und teilen uns Menge und Grund der Rücksendung mit. Tel.: (0 80 55) 1 88-0

Versand: Wenn Sie Waren an uns zurücksenden, verwenden Sie bitte dieselbe Versandart wie bei Anlieferung der Ware. Nur bei gleicher Versandart haftet die Versicherung für Transportschäden.

Rechnungen: Können nicht zurückgegeben werden, sie behalten ihre Gültigkeit. Im Falle einer von uns genehmigten Rücksendung erhalten Sie von uns eine die Rechnung berechtigende oder aufhebende Gutschrift. Der Gutschriftsbetrag kann von Ihnen bei der Bezahlung der Rechnung einbehalten werden.