MAK 

 

MaK steht für "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft". Die MaK umfassen Rahmenbedingungen für die Organisation des Kreditgeschäfts, innerhalb derer die Banken ihre Aufbau- und Ablauforganisation flexibel gestalten können.

Zu den Kernelementen dieser neuen qualitativen Standards zählen die Festlegung der Strategie für das Kreditgeschäft, die Trennung bestimmter Funktionen, klar definierte Kreditprozesse, ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken sowie die Überwachung der Risiken auf Portfolioebene und ein funktionsfähiges Risikoreporting.

BaFin - Anforderungen an die Dokumentation                                             

Organisieren               

Archivieren                                

Verwalten

(Tz. 20) Jedes Kreditinstitut hat standardiesierte Kreditvorlagen zu verwenden, soweit dies in Anbetracht der jeweiligen Geschäftsarten möglich und zweckmäßig ist, wobei die Ausgestaltung der Kreditvorlagen von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäfte abhängt.  (Tz. 22) Sicherheiten, Sicherheitennachweise und Urkunden sind so zu verwahren, dass sie gegen Missbrauch und Zerstörung gesichert sind. (Tz. 21) Sämtliche für die erstmalige und laufende Beurteilung der Geschäfte notwendigen Unterlagen sind nach § 25a Abs. 1 Nr. 3 KWG systematisch und für sachkundige Dritte nachvollziehbar abzufassen und aufzubewahren. Die Aktualität und Vollständigkeit der Aktenführung ist sicherzustellen.


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